Rente: Wissenswertes über die Berechnung der Altersbezüge in Deutschland
Etwas für das Alter zurücklegen, mit Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates, darum geht es bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Um beim Eintrittsalter eine gute Rente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer und Freiberufler zuvor diszipliniert eingezahlt haben. Auch eine private Zusatzversicherung ist möglich.
Rente und deutsches Rentensystem verstehen
Die Rente ist aus der Sicht von Volkswirtschaftlern nach der Definition ein Einkommen, das man ohne Gegenleistung erhält. Hinsichtlich der Altersversorgung stimmt das allerdings so nicht, denn in diesem Fall zahlen die späteren Rentner allmonatlich in die Rentenkasse ein. Dank des Arbeitgeberanteils und der Zuschüsse durch den Staat ist auf diese Weise im besten Fall ein Leben ohne Einbußen möglich, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist.
Wissenswerte Fakten zur Rente:
• Die Beiträge, die die späteren Rentenbezüge ermöglichen, werden während des Berufslebens eingezahlt.
• Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber.
• Die Rente wird ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt, aber auch bei Erwerbsminderung und im Todesfall an Hinterbliebene.
• Die Konstruktion der Rentenversicherung ist die einer Umlageversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gibt es schon sehr viel länger als die Bundesrepublik. Bereits in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts schuf Reichskanzler Otto von Bismarck die Grundlagen für die damals noch nicht sehr üppige Rente. Auch die ersten Kranken- und Unfallversicherungen gehen auf Bismarck zurück. Mit diesem ersten sozialen Netz sollten die negativen Folgen der Industrialisierung aufgefangen und soziale Unruhen verhindert werden.
Rente: Konstrukt und Arten von Bezügen
Die Deutsche Rentenversicherung ist der gemeinsame Name, unter dem verschiedene öffentlich-rechtliche Versicherungsträger zusammengefasst sind. Sie verwalten einen Teil des Sozialversicherungssystems, der vornehmlich der Absicherung im Alter dient. Zu den Beitragszahlern gehören Bundesbürger in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ebenso wie selbstständig Tätige. Für die meisten von ihnen gilt eine Versicherungspflicht, doch auch die freiwillige Beitragszahlung ist möglich.
Wie alle Versicherer bezeichnet auch die Rentenversicherung den Eintritt der Leistung als sogenanntes Risiko – hierzu gehören:
• Altersrenten ab dem gesetzlichen Eintrittsalter
• Renten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
• Witwenrente
• Waisenrente
Die Voraussetzung für das Einsetzen der Auszahlung monatlicher Bezüge ist durch die persönliche Situation des Bezugsberechtigten bzw. dessen Hinterbliebenen und die versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Rente definiert.
Rente: Woher kommt das Geld für die Renten?
Deutsche Renten werden auf der Basis eines Umlageverfahrens gezahlt. Das heißt in der Praxis, dass die eingezahlten Beträge nicht „zurückgelegt“ werden – stattdessen werden die Beitragszahlungen der Berufstätigen von heute dazu genutzt, gegenwärtigen Rentnern ihre Ruhegelder auszuzahlen. Umgekehrt ist jeder, der heute einzahlt, auf die Beiträge kommender Generationen angewiesen, weshalb auch vom Generationenvertrag die Rede ist. Angesichts des demografischen Wandels wird das Umlagesystem in seiner derzeitigen Form immer wieder hinterfragt. Eine mögliche Alternative wäre die Schaffung einer kapitalbildenden Rente, wie es beispielsweise in Ländern mit staatlichen Rentenfonds wie Norwegen oder Alaska der Fall ist.
Rente: Berechnung verständlich dargestellt
Wie hoch die eigene Rente ausfällt, hängt von den durch die eigene Leistung gesammelten „Entgeltpunkten“ ab. Die Berechnung der Rente scheint mitunter kompliziert – so findet man im Internet oft die Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Höhe der späteren Rente
Die „Entgeltpunkte“ sind die Relation zum sogenannten Durchschnittseinkommen: Wer
doppelt so viel verdient, muss mit einem Faktor von 2,0 rechnen, wer nur drei Viertel des Durchschnitts aufbringt, mit 0,75. Der Zugangsfaktor hingegen sind Abzüge oder Zuschläge, die vom Eintrittsalter abhängen. Rentner, die „pünktlich“ ihren Ruhestand antreten wollen, rechnen mit einem Faktor von 1,0. Für den sogenannten Rentenartfaktor wird einbezogen, ob es sich um Alters-, Waisen- oder Witwenrente handelt. Der aktuelle Rentenwert wird immer an das Niveau der Löhne und Gehälter angepasst.
Einfacher machen kann man es sich jedoch auch mit den Renten-Rechnern, die sich in den Tiefen des Webs finden. Wer hier sein Geburtsdatum und Brutto-Gehalt eingibt, kann errechnen, was nach dem Standard von 45 Berufsjahren unter dem Strich herauskommt.
Rente: Eintrittsalter und Berechtigung
Das „Risiko“ des Rentenversicherers tritt ein, wenn Versicherte das Eintrittsalter erreichen. Das Regelalter steigt in den letzten Jahren graduell an – eine Folge des demografischen Wandels, aber auch der höheren Lebenserwartung in westlichen Industrieländern. Noch können Rentner mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen, mit Abzügen sogar schon mit 63 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 hingegen liegt das Rentenalter bereits bei 67 Jahren.
Eine andere Situation liegt im Fall einer Erwerbsminderung vor – durch Unfall oder Krankheit bedingter Verlust oder Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, umgangssprachlich auch „Frührente“ genannt. Wie hoch die monatlichen Bezüge in diesen Fällen sind, hängt von den bisher geleisteten Beitragszahlungen und der Schwere der Erwerbsminderung ab, wird aber in jedem Fall individuell bewertet.
Rente für Witwen und Waisen
Sollte der Versicherungsnehmer beziehungsweise der Beitragszahlende vor dem Eintritt in das Rentenalter versterben und eine Witwe und Waisen zurücklassen, wird die Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Die „kleine“ Witwenrente gibt es für Frauen bis zum Alter von 47 Jahren ohne minderjährige Kinder – sie wird meist nur für eine Dauer von zwei Jahren gezahlt. Die „große“ Witwenrente erhalten Frauen ab 47, die nicht oder nicht voll erwerbsfähig sind und/oder minderjährige Kinder erziehen. Dabei variiert die Höhe der Rente abhängig vom Geburtsjahr zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt.
Anspruchsberechtigt sind auch Kinder des Verstorbenen – und zwar neben den leiblichen Kindern adoptierte und Pflegekinder. Sie erhalten bis zum Alter von 18 Jahren eine Waisenrente und bei andauernder Berufsausbildung, etwa durch ein Studium, darüber hinaus bis zu einem Alter von 27 Jahren. In Einzelfällen können Enkel oder sonstige nahe Verwandte bezugsberechtigt sein, etwa vom Verstorbenen im eigenen Haushalt unterhaltene Personen.
Rente in Deutschland auch als sozialer Ausgleich
Durchschnittlich 45 Jahre lang zahlen Arbeitnehmer und Selbstständige in die Kassen der Rentenversicherung ein – so der Idealfall. Das leistet allerdings nicht jeder. Wie sich im Alltag zeigt, gehen schnell wertvolle Jahre für Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen verloren. Diese Zeiten zu vergüten, ist ein Anliegen der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich auch als sozialer Regulator versteht. Daher kommt die GRV, wie sie abgekürzt genannt wird, auch für „versicherungsfremde“ Leistungen auf und trägt dazu bei, gesellschaftliche Lasten gleichmäßiger zu verteilen und die Leistung von Erziehenden und Pflegenden zu honorieren.
Rente durch private Zusatzversicherungen aufstocken
Wer sein Einkommen und die voraussichtliche Lebensarbeitszeit mit einem Renten-Rechner prüft, stellt oft fest, dass Wunsch und Wirklichkeit deutlich auseinandergehen. Hinzu kommt, dass beim deutschen Rentensystem überdies die Altersbezüge versteuert werden müssen. Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt stetig, spätestens 2040 müssen die Bezüge sämtlich versteuert werden, sofern sie über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beläuft sich 2021 auf 9.744 Euro für Alleinstehende – ein Wert, der schnell erreicht ist. Wer sich ein zusätzliches Polster schaffen will, sollte daher die bestehenden Möglichkeiten ausloten. Die Riester-Rente ist eine davon, ebenso betriebliche Zusatzrenten, wenn der Arbeitgeber dies anbietet. Damit sich die geleisteten Zahlungen lohnen, sollten private Anleger immer die Beiträge sorgfältig gegen die anfallenden Kosten auch für den Versicherer abwägen. Da es sich hier um Angebote privater Versicherer handelt, können die Gebühren dazu beitragen, die später ausgezahlten Beträge deutlich zu reduzieren.